Saar-Grüner Hubert Ulrich im Interview "Baerbock hat massiv in Kompetenzen eines demokratisch gewählten Vorstandes eingegriffen"

Nach Wochen des Chaos wählen die Saar-Grünen Jeanne Dillschneider zur neuen Spitzenkandidatin. Der unterlegene Hubert Ulrich erhebt gegen den Bundesvorstand der Grünen dabei schwere Vorwürfe. Annalena Baerbock habe massiv in die Kompetenzen eines demokratisch gewählten Landesvorstandes eingegriffen.

Ende Juni wird Hubert Ulrich in einer hochumstrittenen Abstimmung zum Spitzenkandidat der Grünen im Saarland und für die Bundestagswahl gewählt. Während der grüne Bundesvorstand durch Ulrichs Wahl das Frauenstatut der Partei verletzt sieht, betrachtet der sich als rechtmäßiger Sieger einer demokratischen Wahl. In den darauffolgenden Chaos-Wochen wird die Landesliste mit Ulrich an der Spitze für ungültig erklärt. Dpa

FOCUS-Online-Redakteur Benjamin Hirsch

Freitag, 30.07.2021, 08:55

Auf einem zweiten Parteitag wird schließlich Jeanne Dillschneider vergangene Woche zur neuen Spitzenkandidatin gewählt. Im Interview mit FOCUS Online macht Ulrich dem Bundesvorstand in Person von Bundesgeschäftsführer Michael Kellner und Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock schwere Vorwürfe.

FOCUS Online: Herr Ulrich, sind Sie eigentlich ein überzeugter Grüner?

Hubert Ulrich: Ja, natürlich. Mich wundert diese Frage. Seit 1982 bin ich ein überzeugter Grüner. Ich kam über die klassische Protestbewegung zu den Grünen. Anti-Atomkraft, Startbahnwest: Das waren die Themen, die mich während meiner Studentenzeit noch bewegt haben. 1991 wurde ich für den Landesvorsitz gewählt. Seitdem bin ich, bis auf meine Zeit als Bundestagsabgeordneter, in der saarländischen Landespolitik aktiv. Ich bin ein Grüner der ersten Stunde, wenn man so will.

Wieso haben Sie sich dann Ende am 20. Juni auf Platz 1 der Landesliste wählen lassen, obwohl auch für den Saar-Verband der Grünen das Bundesfrauenstatut gilt? Hätten Sie nicht wissen müssen, welche Empörung sie dadurch auslösen?

Ulrich: Nein, damit habe ich nicht gerechnet. Denn in den letzten drei Wahlperioden hat mit Markus Tressel jeweils ein Mann auf Listenplatz 1 kandidiert. Dabei kam es nie zu Einmischungen aus Berlin, denn wir als kleiner Landesverband, bei dem realistisch nur ein Kandidat über die Liste in den Bundestag einziehen kann, haben den Listenplatz 1 immer als offenen Platz behandelt. Völlig ungeachtet dessen wurde auf der Versammlung am 20. Juni, auf der ich gewählt wurde, das Bundesfrauenstatut vollständig eingehalten.

In drei Wahlgängen konnte eine Frau, Tina Schöpfer, keine Mehrheit auf sich vereinen. Daraufhin wurde der Listenplatz mit großer Mehrheit durch die Frauenversammlung geöffnet, und erst dann habe ich kandidiert. Ich habe nicht gegen das Frauenstatut verstoßen. Das ist aber insbesondere von Annalena Baerbock und dem Bundesvorstand so interpretiert worden, weil man dort partout eine Frau an der Spitze sehen wollte.

FOCUS Online: Sie sollen im Vorfeld der Wahl bewusst gegen Frau Schöpfer Stimmung gemacht haben. Gleichzeitig sollen Sie für sich selbst eine Mehrheit organisiert haben, um am Ende kandidieren zu können.

Ulrich: Frau Schöpfer war im Landesverband seit längerem sehr umstritten. Das hatte mit meiner Einschätzung zu ihr wenig zu tun. Was allerdings stimmt, ist, dass es im Vorfeld der Wahl zwischen vielen Ortsverbänden Kontakte, Diskussionen und Konsenssuche gab, aber das ist Usus in einer Demokratie. Und zwei Drittel des Landesverbandes sind zu dem Ergebnis gekommen, dass Frau Schöpfer nicht die notwendigen Kompetenzen für die Rolle als Spitzenkandidatin besitzt. Deswegen konnte sie in drei geheimen Wahlgängen keine Mehrheit erringen. Das war eine deutliche demokratische Entscheidung.

Ist das Frauenstatut bei den Grünen aus Ihrer Sicht dann überhaupt noch zeitgemäß?

Ulrich: In einem Landesverband wie dem saarländischen ist es zu starr. In einem Bundesland, wo in der Regel nur einen Bundestagsmandat über die Landesliste erreicht werden kann, ist das Bundesfrauenstatut gleichzusetzen mit einem Männerausschlussstatut. In den größeren Landesverbänden stellt sich die Frage nicht, dort lässt es sich problemlos durchführen und ist aus meiner Sicht auch machbar. Insbesondere kann es nicht ein Ergebnis festschreiben. Bei der Spitzenkandidatur Baerbock-Habeck entschieden die beiden souverän und allein, ob und wie das Statut angewandt werden soll.

"Was dort geschehen ist, ist nichts anderes als Rechtsbeugung"

Der Bundesvorstand der Grünen zeigte sich empört. Bundesgeschäftsführer Michael Kellner nannte Ihre Wahl in einer E-Mail "ein Debakel". Auch Annalena Baerbock sagte über die Listenaufstellung: "Wir haben uns das anders gewünscht." Am Ende erklärte das grüne Landesschiedsgericht Rheinland-Pfalz, das mit dem Fall beauftragt war, Ihre Wahl für ungültig. Zum einen sei gegen das Frauenstatut verstoßen worden, zum anderen hätten die Delegierten von Grüner Jugend und Grünen Senioren nicht an der Wahl teilnehmen dürfen. Die Landesliste mit Ihnen an der Spitze durfte nicht eingereicht werden. Kam das Urteil für Sie überraschend?

Ulrich: Ja, natürlich. Denn was dort geschehen ist, ist nichts anderes als Rechtsbeugung. Der Anfechtungsantrag gegen meine Wahl trug nämlich keine Unterschrift und hätte deswegen schon aus rein formellen Gründen nie verhandelt werden dürfen. Darüber ist man jedoch einfach hinweggegangen.

Kay Nietfeld/dpa
Das Archivfoto zeigt Annalena Baerbock (l-r), Robert Habeck und Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner.

Meiner Ansicht nach waren aber auch die Vorwürfe selbst haltlos. Meine Position zum Frauenstatut im Saarland habe ich bereits erläutert. Und was die beiden Vereinigungen - Junge Grüne und Grüne Senioren - angeht, hat sich meines Wissens nach Annalena Baerbock selbst mit deren Stimmen in ihrem Landesverband zur Kandidatin wählen lassen. Diese beiden Gruppierungen sind in der Satzung verankert. Und im Saarland waren es gerade einmal 4 von 155 Delegierten und somit für meine Kandidatur irrelevant. Das heißt, es wurde ganz gezielt nach Gründen gesucht, um eine Neuwahl zu erzwingen.

"Frau Dillschneider konnte nur aufgrund von völlig manipulierten Mehrheiten gewählt werden"

Auf dem zweiten Parteitag am 17. Juli, auf dem am Ende Jeanne Dillschneider zur Spitzenkandidatin gewählt wurde, wurden ein Drittel der Stimmberechtigten, darunter auch die Delegierten aus Ihrem Ortsverband Saarlouis aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Delegiertenaufstellung ausgeschlossen. Um welche Unregelmäßigkeiten handelte es sich dabei?

Ulrich: Es gab real keine Unregelmäßigkeiten. Die Begründung des Bundesschiedsgerichts ist hanebüchen. Von dort hieß es, dass die Partei-Öffentlichkeit nicht korrekt dargestellt sei. Hintergrund waren die saarländischen Corona-Regelungen, wonach nur bestimmte Anzahl an Mitgliedern an der Versammlung teilnehmen durften. Dazu findet sich in der Entscheidung jedoch kein Wort. Einzelne nicht-stimmberechtigte Mitglieder durften deswegen die Veranstaltung nicht besuchen. Alle Wahlberechtigten konnten jedoch abstimmen. Hätten wir das nicht gemacht, hätten wir gegen die Corona-Verordnung verstoßen.

Diese Situation hat das Bundeschiedsgericht zum Anlass genommen, 49 Stimmberechtigten ihr Wahlrecht zu entziehen. Das ist ein Drittel des Landesverbandes. Mit Demokratie oder Verhältnismäßigkeit hat das aus meiner Sicht nichts mehr zu tun. Frau Dillschneider konnte nur aufgrund von völlig manipulierten Mehrheiten gewählt werden.

"Annalena Baerbock hat massiv in Kompetenzen eines demokratisch gewählten Vorstandes eingegriffen"

Sie werfen dem Bundesvorstand vor, enormen Druck auf die jeweiligen Entscheidungsträger ausgeübt zu haben. Was genau meinen Sie damit?

Ulirch: Der amtierende saarländische Landesvorstand hatte die Neuauflage des Parteitags am Freitag - also einen Tag davor - gegen 17.00 Uhr abgesagt, weil es wiederum ein Urteil des saarländischen Schiedsgerichts gab, wonach für diesen Parteitag falsch eingeladen wurde.

Daraufhin hat der Bundesvorstand - meiner Kenntnis nach ohne rechtliche Grundlage - gegen 18.00 Uhr einen Eilantrag an das Bundesschiedsgericht gestellt, um den Landesvorstand daran zu hindern, die Delegierten über die Absage zu informieren. Zudem wurde dem Landesvorstand per Eilantrag die Amtsenthebung angedroht, sollte der Termin nicht stattfinden. Ebenso wurde dem Vorstand eine Frist bis 23.00 Uhr gesetzt, die Entscheidung des saarländischen Schiedsgerichts anzufechten. Unter diesem massiven Druck ist der Landesvorstand letztendlich eingeknickt. Und das Bundesschiedsgericht hat dieser Anfechtung postwendend stattgegeben.

Der Bundesvorstand - und damit auch Michael Kellner und Annalena Baerbock - hat somit massiv in Kompetenzen eines demokratisch gewählten Landesvorstandes eingegriffen und einen abgesagten Parteitag durchführen lassen. Das alles hat im Ergebnis dazu geführt, eine politisch nicht genehme Liste zu verwerfen und eine neue Liste unter Umgehung der demokratischen Mehrheit aufstellen zu lassen.

Hat sich Ihr Verhältnis zu den Grünen nach den ganzen Vorfällen verändert?

Ulrich: Ich bin Grüner und stehe nach wie vor zu den Werten und Inhalten meiner Partei. Dazu zählt aber auch der Respekt vor demokratischen Entscheidungsprozessen und der Rechtsstaatlichkeit von jeglichem politischen Handeln. Gerade deshalb kann ich nicht verbergen, dass ich entsetzt bin von der Vorgehensweise von Michael Kellner und Frau Baerbock. Ich dürfte hier sicher nicht der einzige sein.


Quelle: Ulrich: "Baerbock hat in Kompetenzen eines gewählten Vorstandes eingegriffen" - FOCUS Online